Aufgaben
Die Aufgaben des Ältestenrates sowie die Zusammensetzung und Verfahrensgrundsätze sind in den §19 und §20 der Satzung geregelt.
Hauptsächlich entscheidet der Ältestenrat bei Streitfragen zur Auslegung der Satzung oder anderer Ordnungen. Außerdem prüft er die Satzungsmäßigkeit von Beschlüssen und entscheidet über Anfechtungen von Wahlen. Handlungen des Rates geschehen in der Regel nur auf Antrag.
Zusammensetzung
Folgende Mitglieder sind ordentlich gewählt (Stand Juli 2025):
- Matthias Türk
- Alwa Erythropel